Die Verbraucherschutz-Minister-Konferenz und ihre Ergebnisse

Am 15.und 16.05.2014 trafen sich die Verbraucherschutzminister der Bundesländer mit dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, zur 10. Verbraucherministerkonferenz in Rostock. Den Vorsitz hatte bei der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) Mecklenburg-Vorpommern.
60 Punkte hieß es abzuhandeln. Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Mecklenburg-Vorpommern, unterstrich, dass die gewachsene Bedeutung des Verbraucherschutzes deutlich zu erkennen sei.

Nach  Aussage von Backhaus seien Beschlüsse gefasst worden, welche die Transparenz erhöhen, die Rechte der Verbraucher stärken sowie die Lebensmittelsicherheit verbessern.

Insbesondere wurde das intensiv diskutierte und aktuell geplante Transatlantische Freihandels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) kontrovers diskutiert. Es wurde einstimmig beschlossen, dass es ein Absenken der Standards nicht geben darf. Dieser Beschluss ist als eindeutiges Signal für die Wahrung der Verbraucherstandards, insbesondere für den Lebensmittelbereich zu werten.

Bundesminister Schmidt kündigte an, dass sein Ministerium in Kürze eine Rechtsgrundlage auf den Weg bringen werde, damit die Behörden der Länder die Öffentlichkeit rechtssicher über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht informieren können. Wichtig ist hierbei, dass dies gilt, auch wenn hierbei keine Gesundheitsgefahr besteht. Er teilte weiter mit, dass die Verbraucher ein Anrecht auf Transparenz haben, dies würde Vertrauen schaffen. Sein Ministerium erarbeitet derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Konkretisierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Hierbei sollen insbesondere die Erfahrungsberichte der Länder sowie die ergangenen gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Unser Fazit:
Damit dürfte klar sein, dass wie schon im Koalitionsvertrag festgelegt, noch in diesem Jahr mit einer Erneuerung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zu rechnen ist. Auf dessen Grundlage können dann wiederum Hygieneverstöße im Internet veröffentlicht werden.

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