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Mindestlohn und dessen Auswirkungen für die Gastronomie
Seit vielen Jahren streiten Politiker, Gewerkschaften und Verbände um einen Mindestlohn für alle. Benötigt Deutschland einen Mindestlohn? Wer soll den Mindestlohn erhalten? Wie hoch muss ein gerechter Mindestlohn sein? Viele Fragen, viele Antworten!
Lassen sie uns die Sache mal von rückwärts betrachten. Bei 160 Stunden pro Monat mit 8,50 € Stundenlohn kommt Mann oder Frau auf gerademal 1.360,00 € Bruttoverdienst. Bei Lohnsteuerklasse I bleiben dann etwas mehr wie 1.000,00 netto auf dem Lohnzettel übrig. Wahrlich nicht viel!
Für diejenigen, die zum Beispiel in den Metropolregionen Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg oder München arbeiten und dort wohnen müssen, reicht´s dann allenfalls mal für ein Zimmer in Untermiete oder ein kleines Apartment, aber nicht für eine durchschnittlich große Mietwohnung für Familie mit Kind und schon gar nicht mehr für ein kleines Auto.
Diesem Umstand musste die Gastronomie in den vorgenannten Regionen ebenfalls zur Kenntnis nehmen, weil für 8,50 € Bruttostundenlohn keine Mitarbeiter, geschweige den Fachkräfte zu finden sind. Aber wie schaut es in den strukturschwächeren Regionen in Deutschland aus. Kann die Gastronomie den Mindestlohn von 8,50 € bezahlen? Akzeptiert der Gast Preiserhöhungen oder bestraft er diejenigen Betriebe mit Fernbleiben, die gewillt sind ehrlichen Lohn für gute Arbeit zu bezahlen. Wird die Schwarzarbeit weiter zunehmen?
Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) hat in den vergangenen Monaten mit vielen Mitgliedern gesprochen. Die Mehrheit der Mitglieder bezahlt bereits jetzt für ungelernte Kräfte den Mindestlohn von brutto 8,50 € oder mehr. Für Fachkräfte, wie zum Beispiel für Köche wird ein deutlich höherer Stundenlohn bezahlt.
Bei den Gesprächen um den Mindestlohn ging es den Mitgliedern im Bundesverein Gastro-nomie und Genuss e.V. (BVGG) vielmehr darum, dass Steuerlasten und Sozialleistungen von Jahr zu steigen und die kalte Progression oftmals nach einer Lohnerhöhung weniger im Geldbeutel ankommen lässt als vor einer Lohnerhöhung. Dazu kommt für viele Unternehmen, dass Mitarbeiter dann am teuersten sind, wenn sie im wohl verdienten Urlaub sind. Und die Lücken mit teuren, meist nicht zu bekommenden Aushilfen zu schließen, bleibt oft nur die Entlohnung auf Bargeldbasis oder eben Überstunden. Der Urlaub des einen führt in den meisten Fällen zur Mehrbelastung des anderen.
Wie sagte vor über 30 Jahren mein Vater, früher verdiente der Mann soviel, dass seine Frau bei den Kindern zu Hause bleiben konnte. Heute müssen beide in die Arbeit gehen um sich Familie und ein Eigenheim leisten zu können.
2014 muss leider festgestellt werden, dass sich die Dinge nicht zum Besseren verändert haben. Vielmehr ist untern Strich festzustellen: Es bleibt zu wenig Netto vom Brutto!
Autor: Heinrich Kohlhuber, Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG)