EU-ZULASSUNGS-BERATUNG

UNTERSTÜTZUNG BEI DER EU-ZULASSUNG VON BETRIEBEN, 
DIE MIT LEBENSMITTELN TIERISCHEN URSPRUNGS UMGEHEN

Betriebe, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs in Verkehr bringen, 
können einer Zulassungspflicht unterliegen.
Sie benötigen eine EU-Zulassung, wissen aber nicht, welche 
Anforderungen an Sie gestellt werden und haben Probleme bei der 
Umsetzung? Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen bei der Umsetzung 
und Erfüllung der Anforderungen behilflich.

Inhalt: Wir prüfen bei Ihnen vor Ort, ob Sie die Voraussetzungen 
erfüllen und ob die erforderlichen, vom Betrieb zu führenden 
Unterlagen und Dokumente vorhanden sind (zum Beispiel detailliertes 
HACCP-Konzept, Nachweis der Rückverfolgbarkeit, Reinigungs- 
und Desinfektionspläne, Angaben zur Eigenkontrolle, 
Personalschulung, etc.) 

Zielgruppe: Zulassungspflichtige Betriebe, die mit tierischen 
Lebensmitteln umgehen, zum Beispiel Fleischbetriebe, Fischbetriebe, 
sowie alle Betriebe, die Milch- bzw. Eierzeugnisse herstellen.

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
 
Abschluss: EU-Zulassung durch die zuständige Lebensmittelüber-
wachungsbehörde 

Termine:  Nach Absprache

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort 

Gebühr: 

Preis auf Anfrage