Verbrauchertäuschung – Schoko-Croissant, Schokoladenkuchen, Schoko-Donut oft ohne Schokolade - leider nicht immer Schokolade bei feinen Backwaren enthalten / Hygieneschulung

Verbrauchertäuschung – Schoko-Croissant, Schokoladenkuchen, Schoko-Donut oft ohne Schokolade - leider nicht immer Schokolade bei feinen Backwaren enthaltenAnstatt Schokolade oder Kuvertüre wird bei dem Herstellen von Feinen Backwaren oftmals kakaohaltige Fettglasur genutzt. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Kuvertüre oder Schokolade besteht aus Zucker, Kakaomasse und mindestens 31 Prozent Kakaobutter. Da Kakaobutter preisintensiver ist und aufwändig temperiert werden muss, wird gerne alternativ die kakaohaltige Fettglasur verwendet, da bei dieser die Kakaobutter durch pflanzliche Fette teilweise oder ganz ersetzt werden kann. Somit ist es preiswerter und muss vor der Verarbeitung nur erwärmt werden.

Wird Fettglasur verwendet, ist dies deklarationspflichtig.

Labor-Untersuchungen der Lebensmittelüberwachung hierzu ergaben:
Um kakaohaltige Fettglasuren von Schokoladen und Kuvertüren zu unterscheiden, muss eine Analyse der Verteilung der Fettsäuren im Fettanteil der schokoladenartigen Füllungen und Überzügen erfolgen, was dann mit der Fettsäureverteilung von Kakaobutter verglichen wird.
Im Labor der Lebensmittelüberwachung des Landes Niedersachsen (LAVES) wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 insgesamt über 200 Backwarenproben untersucht. 22 Proben enthielten den Hinweis, dass Schokoladenerzeugnisse verwendet wurden, was sich jedoch als irreführend herausstellte, da weder Füllung noch Überzug Kuvertüre oder Schokolade enthielten. Davon betroffen waren beispielsweise Schoko-Croissants, Schokoladenkuchen, Schoko-Berliner und Schoko-Donuts. Bei 18 Proben wurde nicht darauf hingewiesen, dass Fettglasur verwendet wurde. Das war unter anderem bei Mandelhörnchen, Nussecken, Nougatringen und Nusshappen der Fall.
In Jahren zuvor fielen die Untersuchungen  ähnlich aus. Beispielsweise stimmte die Bezeichnung "Schoko-Croissant" in sechs Fällen nicht, da bei diesen weder Füllung noch Überzug aus Schokolade oder Kuvertüre bestand.
Bei elf Proben fehlte auch wieder die Kenntlichmachung des Benutzens von Fettglasur, darunter fielen Schweineohren, Nussplunder, Florentiner, Mandelhörnchen, Schokocroissants, Donauwellen und Nougatringe.

Somit handelt es sich längst nicht immer wirklich um Schokolade bei Feinen Backwaren.

In den Jahren 2015 und 2016 lag die Beanstandungsrate für die richtige Deklaration von Schokoladenanteilen bei Backwaren bei durchschnittlich 24 Prozent. Im laufenden Untersuchungsjahr wurden 13 Prozent der getesteten Backwaren aufgrund des Schokoladenanteils beanstandet. Die Warengruppe Schoko-Lebkuchen und Baumkuchen mit Schokoladenüberzug waren qualitativ sehr hochwertig und sind dafür verantwortlich, dass ein Rückgang der Beanstandungsrate erfolgte.

Verbraucher-Tipp:

Achten Sie beim Einkauf der Backwaren mit schokoladenartigem Überzug und/oder Füllung in ihrer Bäckerei darauf, ob Kenntlichmachungen vorhanden sind und fragen Sie im Zweifel nach, ob es sich bei Füllung oder Überzug Ihres ausgewählten Produktes um Schokolade oder Fettglasur handelt.

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