Das Hygiene-Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Firmen aus dem Hygienebereich. Wir bieten Ihnen bundesweit Hygiene-Dienstleistungen, Hygieneschulungen, Hygiene-Zertifizierungen und Hygieneprodukte. Von Temperaturmessung & Reinigungskontrolle, über Schädlingsbekämpfung & mobiler Hygiene bis zu wasserlöslichen Lebensmitteletiketten & wasserlöslichen Wäschebeuteln finden Sie alles im Hygiene-Plus Shop. Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner zum Thema Hygiene. Info-Hotline: 02271-7921322 | 0179-5371998 - Rufen Sie uns an!
Vorbereitung auf die Hygieneampel - Praxisseminare & Webinare
In NRW soll von 2017 bis 2019 verbindlich für alle Lebensmittelbetriebe eine Hygieneampel vergeben werden. Infos siehe hier >>>
Das Hygiene-Transparenzsystem der Lebensmittelüberwachung
Als Transparenzsystem für die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung soll das "Kontrollbarometer" in Zukunft in allen Gaststätten und an allen Verkaufsstellen für Lebensmittel über die Ergebnisse der jüngsten Kontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung informieren. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat inzwischen einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Sobald der Landtag das neue Gesetz verabschiedet hat und das Gesetz in Kraft tritt, werden die Betriebe verpflichtet sein, das Kontrollbarometer nach einer Übergangsphase von 36 Monaten für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen. Dieses neue Gesetz wird dann für ca. 150.000 / 195.000 Betriebe in NRW Gültigkeit haben.
Verbraucherinnen und Verbraucher können dann an jedem Café, an jeder Bäckerei, jedem Restaurant und jedem Lebensmittelmarkt anhand eines Transparenz-Systems in Ampel-Farben sehen, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind. Auch Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder weiterverarbeiten werden verpflichtet, ihr Kontrollergebnis online zu veröffentlichen. Schon in der dreijährigen Übergangsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Betriebe mit Einstufungen im gelben oder roten Bereich haben das Recht auf eine zusätzliche kostenpflichtige amtliche Kontrolle innerhalb von drei Monaten.
Ein Pilotversuch mit der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg und Bielefeld im Bereich der Gastronomie hat in den letzten Jahren positive Ergebnisse erzielt. Die Mehrzahl Betriebe hat sich schon nach relativ kurzer Zeit verbessert.
Neu seit 22.03.17: Die Hygieneampel ist offiziell in Kraft getreten. Lesen Sie hier weiter >>>
Schulungen und Seminare zur Vorbereitung auf die gesetzlichen Neuerungen
Wir wollen Sie nun auf die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vorbereiten. Unser Dozent >>> ist selbst Lebensmittelkontrolleur und möchte Ihnen vermitteln, wie der Kontrolleur bei seiner Kontrolle vorgeht und wie man sich darauf vorbereiten kann. Er erklärt Ihnen praxisnah, wie der bei der Kontrolle auszufüllende Fragebogen zur Hygieneampel aussieht und wie man im Vorfeld der Kontrolle seinen Betrieb soweit fit macht, dass man sogut wie keine Minuspunkte bei der Kontrolle erhält.
Das Wissen und die Informationen zum Vorgehen der Lebensmittelüberwachung bei einer Betriebskontrolle verschafft ihnen eindeutig Wettbewerbsvorteile und Sie können beruhigt der nächsten Kontrolle entgegensehen, denn Sie wissen jetzt, wie der Kontrolleur „tickt“ und wie Sie argumentieren müssen.
In dieser Schulung erhalten Sie alle Informationen, wie die Lebensmittelüberwachung bei einer Betriebskontrolle vorgeht und wie Sie sich als Betriebsverantwortlicher darauf vorbereiten können.
Dies verschafft ihnen eindeutig Wettbewerbsvorteile und Sie können beruhigt der nächsten Kontrolle entgegensehen, denn Sie wissen jetzt, wie der Kontrolleur „tickt“ und wie Sie argumentieren müssen.
Die aktuellen Angebote zum Seminar "Vorbereitung auf die Hygieneampel" in NRW und Niedersachsen finden Sie hier >>> (wechselnde Orte)
Kostenlose Sonderaktion: Hygieneampel - Das E-Book für den Praxiseinsatz
Dieser Leitfaden soll als Beurteilungs- und Entscheidungshilfe für die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben im Sinne der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) dienen und zu einer stärkeren Vereinheitlichung des Vorgehens innerhalb Nordrhein-Westfalens beitragen.
Der Leitfaden umfasst Erläuterungen für das Beurteilungsmerkmal:
1. Produktrisiko und die Hauptmerkmale
2. Verhalten des Lebensmittelunternehmers
3. Verlässlichkeit der Eigenkontrollen
4. Hygienemanagement der AVV Rüb
Hinsichtlich der Merkmals “Umgang mit dem Produkt” – wird auf die Ausführungen der NRWVersion der AVV Rüb verwiesen.
Die Erläuterungen und Beispiele sind nicht als starres Bewertungssystem in Form einer Checkliste anzusehen, sondern geben eine Art Rahmen vor, von dem im Einzelfall abgewichen werden kann.
Die Beispiele einer Beurteilungsstufe sind, soweit nicht anderweitig vermerkt, als Alternativen zueinander (oder- Verknüpfung) zu verstehen.
Maßgeblich ist in der Regel die höchste Risiko- oder Beurteilungsstufe. Letztlich entscheidet der Sachverstand des Prüfers über die Risikobewertung des Betriebes.
Auf die weiteren Auslegungshinweise der AVV Rüb wird verwiesen. Bei nicht relevanten Beurteilungsmerkmalen ist die Beurteilungsstufe 1 (0 Punkte) zu vergeben.
Die vereinfachte Form der Risikobeurteilung wird nicht mehr angewendet (Verfügung des LANUV vom 23.12.2011, AZ 8.86.13.1).
Hier erhalten Sie das E-Book zur Hygieneampel und den Anforderungen in der Praxis >>>
Über das Hygiene-Netzwerk erhalten Sie dies als limitierte Sonderaktion kostenlos (Normalpreis 14,99 €).
Individuell abgestimmtes Schulungspaket für Ihren Betrieb
Alle Schulungen und Seminare zu Thema Hygiene-Ampel / Hygieneampel können auch als individuelles Inhouse-Seminar gebucht werden.
Weitere Infos finden Sie unter dem Punkt "Gebühr".
Preis auf Anfrage