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Verordnung zur Umsetzung der Allergen-Kennzeichnung tritt ab Dezember in Kraft
Gastronomen in Deutschland werden ab dem 13. Dezember verpflichtet, bei der Abgabe von Speisen auf jeweilige Zutaten, welche Allergien oder Unverträglichkeiten hervorrufen können, hinzuweisen. Wichtig hierbei ist, dass voraussichtlich nicht wie von Gastronomieseite befürchtet in schriftlicher Form hingewiesen werden muss.
Eine entsprechende Durchführungs-Verordnung zur Lebensmittelinformations-VO (regelt die Kennzeichnung von Allergenen bei loser Abgabe von Lebensmitteln) liegt derzeit leider noch nicht vor. Es gibt allerdings einen 1. Entwurf zur Durchführungs-VO. In diesem Entwurf zeichnet sich ab, dass in der Gastronomie eine „mündliche Auskunft über den Gehalt an Allergenen zulässig ist, wenn sie durch einen entsprechend informierten Betriebsangehörigen erfolgt“.
Somit müsste vorerst keine Kennzeichnung in den Speisekarten erfolgen.
Ein Blick über die Landesgrenze nach Österreich, wo diese EU-Vorgabe ebenfalls in geltendes nationales Recht umgesetzt werden muss >>>, zeigt, dass man sich auch in Österreich auf eine solche praxisnahe Regelung geeinigt hat.
In unserem Downloadbereich finden Sie hierzu weitere informative Unterlagen und Allergen-Merkblätter >>>
Der endgültige Gesetzestext bleibt nun abzuwarten. Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten.
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